Veröffentlicht von Tim Lindenberger am 08.05.2019

Tipps für den Hauskauf oder -Verkauf als Expat in der Schweiz

Haben Sie sich je gefragt: Wie kaufe oder verkaufe ich als Expat in der Schweiz eine Immobilie? Mit dem folgenden Beitrag möchten wir Ihnen wichtige Hinweise und Ratschläge geben, auf was Sie achten sollten, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Liegenschaft erwerben oder zu verkaufen.

Sie möchten eine Immobilie in der Schweiz erwerben oder eine solche verkaufen? Es gibt bestimmt Länder, in denen dieses Unterfangen einfacher zu realisieren wäre. Nicht nur die Finanzierung und die Gestaltung der Hypothek stellen bereits ernst zu nehmende Hürden dar, auch der bürokratische Aufwand und die gesetzliche Grundlage können für Verwirrung sorgen. Denn für Personen, die in der Schweiz eine Immobilie erwerben möchten, können ganz unterschiedliche Regeln gelten, je nach dem, woher sie stammen. Trotzdem ist der Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften in den meisten Fällen nicht unmöglich und mit etwas Planung und Geduld gut realisierbar.

Wie werde ich als Expat Immobilieneigentümer?

In folgenden zwei Fällen sind Sie berechtigt, eine Immobilie in der Schweiz ohne besondere Auflagen zu erwerben: Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-/EFTA-Staates und können einen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen oder Sie besitzen die Niederlassungsbewilligung C. In beiden Fällen gestaltet sich der Immobilienkauf als vergleichsweise unkompliziert. Sollten beide Fälle nicht auf Sie zutreffen, wird es bereits komplizierter, denn: Wer in der Schweiz eine Immobilie erwerben möchte, erwirbt auch ein Grundstück. Und hier kommt das sogenannte «Lex Koller», das «Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland», zum Zug. Staatsangehörige aus Drittstaaten (nicht EU oder EFTA), die einen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen können, dürfen grundsätzlich Grundstücke und Immobilien erwerben, vorausgesetzt, sie erwerben die Immobilie in ihrem aktuellen Wohnort. Zudem verpflichten Sie sich mit dem Kauf, anschliessend in dieser Immobilie zu wohnen. Das Vermieten in jeder Form ist dabei untersagt. Personen, die keinen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen können oder die zwar über einen Wohnsitz verfügen, aber keine Arbeitserlaubnis besitzen, kann der Kauf von Grundstücken und Immobilien grundsätzlich verwehrt werden. Ausnahmen kann jedoch der Kanton gewähren. Dieser vergibt in gewissen Fällen Lizenzen für den Immobilien- und Grundstückerwerb. Hier sind jedoch die individuellen kantonalen Gesetzgebungen zu berücksichtigen. Die vom Kanton bestimmte Behörde kann Ihnen hier Auskunft geben.

Wie finde ich meine Traumimmobilie?

Ihnen stehen verschiedene Wege offen, wie Sie Ihre Traumimmobilie in der Schweiz zwischen all den Angeboten entdecken können. Auf verschiedenen Plattformen im Internet können Sie sich einen ersten Überblick über das Angebot machen und die Preise einfach miteinander vergleichen. Auch ein Blick in Zeitungen und Zeitschriften kann sich lohnen. Besonders vorteilhaft kann es sein, einen Makler aus der Region heranzuziehen. Dieser kennt die Preise, kann wertvolle Tipps geben und sein über die Jahre angesammeltes Expertenwissen mit Ihnen teilen. Mit dem Auffinden der Traumimmobilie ist es natürlich noch nicht getan. Die Finanzierung ist die nächste Hürde, die es zu meistern gilt. Bis zu 80% des Kaufpreises können in der Schweiz als Hypothek bezogen werden. Um sich für eine Hypothek zu bewerben, ist es nicht relevant, woher Sie stammen. Das einzige Kriterium, das Sie erfüllen müssen: Sie können einen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen. In der Schweiz ist es übrigens nicht unüblich, einen gewissen Teil der Finanzierung (in der Schweiz müssen mindestens 10% aus «hartem Eigenkapital» stammen) aus der Pensionskasse zu entnehmen (mind. 20'000 Franken müssen bezogen werden). Wenn Sie AHV-versichert sind und mehr als 21'330 Franken im Jahr verdienen, dann steht auch Ihnen als Expat diese Option grundsätzlich offen. Ihre Pensionskasse gibt Ihnen Auskunft über die genauen Details.

Wie verkaufe ich als Expat eine Immobilie in der Schweiz?

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie entschieden haben, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • In der Schweiz beträgt die marktübliche Maklerprovision 2-3% des Verkaufspreises.
  • Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, alle Mängel an Ihrem Verkaufsobjekt offen darzulegen. Sollte der Fall eintreten, dass nach dem Verkauf Mängel hervortreten, die Sie nicht deklariert haben, können Kompensationszahlungen fällig werden.
  • Zu guter Letzt: Wenn Sie Ihre Immobilie mit Gewinn verkaufen, werden nicht nur Sie sich freuen, sondern auch der Kanton, in dem der Verkauf stattfand. Denn dieser erhebt eine sogenannte «property gains tax» auf den Profit. Diese richtet sich in seinem Umfang in aller Regel nach dem Gewinnbetrag und der Dauer des Besitzes. Das Steueramt Ihres Kantons kann Ihnen hier in Detailfragen weiterhelfen.

Fazit

Eine komplexe rechtliche Regelung, ein etwas eigenes Hypothekensystem und unterschiedliche kantonale Gesetzgebungen können den Immobilienkauf und -verkauf in der Schweiz kompliziert machen – und das nicht nur für Expats. Darum zum Schluss der wichtigste Ratschlag: Lassen Sie sich Zeit, informieren Sie sich genau über die verschiedenen Regelungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Und wenn Sie alleine überfordert sind: Holen Sie sich Hilfe von einem lokalen Makler mit der entsprechenden Erfahrung und Expertise.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf von Immobilien in der Schweiz? Unsere Experten helfen gerne weiter.

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