Die nachfolgenden Leistungen sind im Makler-Mandat immer inbegriffen. Sie bezahlen lediglich eine prozentuale Gebühr im Erfolgsfall. Während der Vertragsdauer werden dem Auftraggeber keine Marketing- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Die Vertragsparteien vereinbaren eine Vertragsdauer von 9 Monaten ab Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag verlängert sich fortlaufend automatisch um jeweils einen Monat.
Beide Vertragsparteien können jederzeit den Maklervertrag mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher Kündigung beenden (per E-Mail oder eingeschriebenen Brief).
Bei einer vorzeitigen Kündigung innerhalb der Vertragsdauer von 9 Monaten bezahlt der Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung von pauschal CHF 2'500.00
zuzüglich der gesetzlichen Mwst.
Bei einer Kündigung deren Wirkung sich erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 9 Monaten entfaltet, bezahlt der Auftraggeber keine Aufwandsentschädigung.
Wir offerieren ein individuelles und marktübliches Erfolgshonorar (Maklerhonorar), abhängig vom Verkaufspreis der Immobilie. Das Erfolgshonorar ist nur nach erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar fällig.